Das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität, das auch schon in der Behindertenkonvention festgelegt ist, ist ein Grundrecht der Menschenwürde.

 

Schon der dänische Schriftsteller Jens Peter Jacobson hat einmal gesagt:

"Die Menschen können sehr verschieden sein, aber ihre Träume sind es nicht."

 

Gelebte und erlebte Sexualität gehören genauso dazu wie das Recht auf das erreichbare

Höchstmaß an Gesundheit. Unerfüllte Sehnsüchte können zu Konflikten und

schwerwiegenden Erkrankungen oder Auffälligkeiten führen.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Zärtlichkeit und das Recht auf

selbstbestimmte Sexualität. Sexuelles Wohlergehen von Frauen

und Männern gehört auch unverzichtbar dazu, um sexualisierte

Gewalt zu verhindern. Dabei sind die Formen der Sexualität

so verschieden wie die Menschen selbst.

Ausleben und Erfahren von sexuellen Energien

bedeutet viel mehr als nur Geschlechtsverkehr.

Herzlich Willkommen bei Sonja.