Das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität, das auch schon in der Behindertenkonvention festgelegt ist, ist ein Grundrecht der Menschenwürde.
Schon der dänische Schriftsteller Jens Peter Jacobson hat einmal gesagt:
"Die Menschen können sehr verschieden sein, aber ihre Träume sind es nicht."
Gelebte und erlebte Sexualität gehören genauso dazu wie das Recht auf das erreichbare
Höchstmaß an Gesundheit. Unerfüllte Sehnsüchte können zu Konflikten und
schwerwiegenden Erkrankungen oder Auffälligkeiten führen.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Zärtlichkeit und das Recht auf
selbstbestimmte Sexualität. Sexuelles Wohlergehen von Frauen
und Männern gehört auch unverzichtbar dazu, um sexualisierte
Gewalt zu verhindern. Dabei sind die Formen der Sexualität
so verschieden wie die Menschen selbst.
Ausleben und Erfahren von sexuellen Energien
bedeutet viel mehr als nur Geschlechtsverkehr.
Herzlich Willkommen bei Sonja.